Ausrufezeichen

Ausrufezeichen keine Marke – JOOP! scheitert vor Gericht

Der Modehersteller JOOP! ist mit seinem Versuch, sich das Ausrufezeichen im eigenen Namen als Marke schützen zu lassen, vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gescheitert. 2006 hatte die Modefirma ein Ausrufezeichen und das Ausrufezeichen in einem Rechteck beim europäischen Markenamt in Alicante anmelden wollen. Die Begründung der Firma: Das Zeichen sei nicht nur Bestandteil der Hauptmarke JOOP!, es stehe beim relevanten Publikum auch für sich genommen für edle Kleidung, Schmuck und modische Accessoires. Die EU-Behörde lehnte den Antrag damals ab und auch mit ihrer erneuten Klage hatte die Modefirma jetzt keinen Erfolg: Die Richter entschieden, dass das Ausrufezeichen "nicht unterscheidungsfähig" sei und dass ein Ausrufezeichen ohne besondere Schriftgestaltung "als bloße Anpreisung oder Blickfang wahrgenommen" werde. Und da das Ausrufezeichen glücklicherweise immer noch umsonst und ohne Genehmigung benutzt werden darf, beenden wir diesen Eintrag mit einem extragroßen