Am 8. September 2009 endet die Einspruchsfrist für Autoren gegen das Google-Settlement. Die
taz berichtet über die Hintergründe des Google-Vorhabens, 15 Millionen Bücher einzuscannen und online zu stellen, und den sich daran anschließenden Rechtsstreit zwischen Verlagen/Autoren und dem Google-Konzern. Der heikle Punkt an der Geschichte: Google hat die Rechteinhaber nicht um Erlaubnis gefragt. US-Autoren und -Verlage klagten daraufhin gegen Google. Das sogenannte Google-Settlement sieht einen Vergleich vor, bei dem Google pro eingescanntem Buch 41 Euro Entschädigung zahlen soll und in Zukunft die Erlaubnis für das Einscannen lieferbarer Titel einholen müsste.